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BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision - Zulässigkeit von Maßnahmen nach § 10 Bundesseuchengesetz (BSeuchG) - Amtsermittlungsgrundsatz im Falle der Prüfung des Vorliegens einer Salmonellengefahr - Zulässigkeit, ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1967 - VIII A 1162/65
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
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- BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65
Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).Die beiläufig geäußerte Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß dann, wenn in den Beständen der Klägerin selbst Salmonellen festgestellt worden wären, infolge Vorliegens einer bestimmten Infektionsquelle Maßnahmen nicht zur Verhütung, sondern zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Frage gekommen wären, ist unzutreffend (vgl. BVerwGE 28, 233; BGH im Urteil vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [NJW 1971, 1080 -1082-]).
Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.
- BVerwG, 11.12.1967 - I C 39.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.
- BVerwG, 23.11.1967 - I C 48.66
Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.
- BGH, 01.03.1971 - III ZR 29/68
Entschädigung für erregerbehaftete Waren
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Die beiläufig geäußerte Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß dann, wenn in den Beständen der Klägerin selbst Salmonellen festgestellt worden wären, infolge Vorliegens einer bestimmten Infektionsquelle Maßnahmen nicht zur Verhütung, sondern zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Frage gekommen wären, ist unzutreffend (vgl. BVerwGE 28, 233; BGH im Urteil vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [NJW 1971, 1080 -1082-]).Bei Massenwaren oder Waren eines Warenlagers kann für die Feststellung einer Verseuchung des Gesamtbestandes u.U. ein positiver Stichprobenbefund, ggf. auch eines anderen, gleichartigen Warenpostens, ausreichen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 - und vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [a.a.O.]) das ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
- BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57
Endiviensalat
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Die Beschränkungen, denen seuchenverdächtiges Eigentum danach unterliegt, fallen in den Bereich der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG; Urteile des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257] und vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - [BVerwGE 12, 87]).Das kann etwa der Fall sein, wenn vorläufige Maßnahmen zur Feststellung, ob der seuchenverdächtige Gegenstand tatsächlich verseucht ist, nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden überhaupt nicht möglich sind (der Verdacht sich also nicht mit Sicherheit ausräumen läßt, was z.B. innerhalb der Inkubationszeit für die Tollwut zutrifft) oder die angenommene Seuchengefahr u.U. vergrößert würde (z.B. wegen der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung, vgl. BVerwGE 12, 87 [Endiviensalatfall]), wenn vorläufige Maßnahmen im Verhältnis zu dem Wert des Gegenstandes zu kostspielig sind (und der Eigentümer zur Übernahme der Kosten nicht bereit ist, vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2 BSeuchG) oder etwa wenn sie zur Vernichtung des Gegenstandes führen (wie z.B. hier eine Einzeluntersuchung aller seuchenverdächtigen argentinischen Hasen).
- BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
Umfang der polizeilichen Untersuchung von Massengütern - Pflicht zur Duldung von …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Die Revision knüpft mit diesem Vorbringen an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - an. - BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61
Tollwut
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Polizeiliche Eingriffe in das Eigentum stehen auch deswegen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und dem Übermaßverbot, weil "angesichts der grundsätzlichen Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums eine Einschränkung im öffentlichen Interesse nur so weit gehen darf, als es der Schütz des Gemeinwohls zwingend erfordert" (BVerfGE 20, 351 [361]; 8, 71 [80]). - BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Die Beschränkungen, denen seuchenverdächtiges Eigentum danach unterliegt, fallen in den Bereich der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG; Urteile des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257] und vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - [BVerwGE 12, 87]). - BGH, 02.11.1970 - III ZR 173/67
Entschädigung für die Vernichtung von Fleischwaren und Wurstwaren auf Anordnung …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, daß Eingriffe von hoher Hand nur insoweit rechtmäßig sind, als sie zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und der durch sie verursachte Schaden in einem vernünftigen Verhältnis zu dem von der drohenden Gefahr zu befürchtenden Schaden steht (…vgl. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. S. 168 ff.;… Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 20 Rdnr. 71, 115; BGH, Urteil vom 2. November 1970 - III ZR 173/67 - [NJW 1971, 239]). - BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66
Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - Befall von …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Bei Massenwaren oder Waren eines Warenlagers kann für die Feststellung einer Verseuchung des Gesamtbestandes u.U. ein positiver Stichprobenbefund, ggf. auch eines anderen, gleichartigen Warenpostens, ausreichen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 - …und vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [a.a.O.]) das ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung. - BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58
Bestimmtheit einer Rechtsverordnung
- BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG